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   BVerfG, 30.07.2014 - 1 BvR 1530/14   

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https://dejure.org/2014,25462
BVerfG, 30.07.2014 - 1 BvR 1530/14 (https://dejure.org/2014,25462)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2014 - 1 BvR 1530/14 (https://dejure.org/2014,25462)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 1 BvR 1530/14 (https://dejure.org/2014,25462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf begleiteten Umgang (§ 1684 BGB) wegen nicht auflösbarer Elternkonflikte - Dauer der Umgangsbeschränkung noch verhältnismäßig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 1684 Abs 4 S 1 BGB, § 1684 Abs 4 S 2 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf begleiteten Umgang (§ 1684 BGB) wegen nicht auflösbarer Elternkonflikte - Dauer der Umgangsbeschränkung (hier: ca 4 Jahre) noch verhältnismäßig

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf begleiteten Umgang (§ 1684 BGB) wegen nicht auflösbarer Elternkonflikte - Dauer der Umgangsbeschränkung (hier: ca 4 Jahre) noch verhältnismäßig

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf begleiteten Umgang (§ 1684 BGB) wegen nicht auflösbarer Elternkonflikte - Dauer der Umgangsbeschränkung (hier: ca 4 Jahre) noch verhältnismäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2014 - 1 BvR 1530/14
    Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen nur in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
  • EGMR, 17.05.2011 - 9732/10

    HEIDEMANN v. GERMANY

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2014 - 1 BvR 1530/14
    Auch die Erwägungen der Fachgerichte zu der vorgenommenen Befristung halten verfassungsrechtlicher Würdigung Stand, insbesondere ist die Dauer der Befristung vorliegend noch verhältnismäßig (vgl. hierzu auch EGMR, H. gegen Deutschland, Entscheidung vom 17. Mai 2011, Nr. 9732/10, BeckRS 2011, 81382).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16

    Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, juris; BVerfG FamRZ 2015, 1093; NZFam 2015, 234; FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, juris; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).
  • OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Ausschluss des Umgangs

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG NZFam 2015, 234; FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, juris; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409).
  • OLG Nürnberg, 12.04.2021 - 10 UF 72/21

    Abhängigkeit von Umgangskontakten eines Elternteils von negativem Corona-Test

    Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen nur in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG NZFam 2015, 234, juris Rn. 9).
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Dies hat das Amtsgericht beachtet, indem es die Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts zugrunde gelegt hat, wonach die Einschränkung des Umgangsrechts eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls voraussetzt, wenn also nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes die Einschränkung des Umgangsrechts erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.9.2000 - 9 UF 88/00, FamRZ 2001, 369; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07, BVerfGK 12, 472; Beschl. v. 30.7.2014 - 1 BvR 1530/14, NZFam 2015, 234).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2018 - 10 UF 21/17

    Umgangspflegschaft: Voraussetzungen für deren Anordnung

    Erst recht kommt eine Einschränkung des Umgangs in der Weise, dass er nur in Anwesenheit eines Mitwirkung bereiten Dritten stattfinden darf, § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB, ein bestimmter Ort der Kontaktaufnahme angeordnet bzw. ein Umgang mit Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil ausgeschlossen wird, nur in Betracht, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls vorübergehend geboten (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 105) oder zur Abwehr einer konkreten Gefahr für das Kindeswohl längere Zeit erforderlich ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 494 sowie Beschluss vom 30.7.2014 - 1 BvR 1530/14, BeckRS 2015, 41324).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2018 - 20 UF 182/17

    Einschränkung des Umgangsrechts des Kindesvaters: Annahme einer

    cc) Eine konkrete Gefahr des Kindeswohls besteht vorliegend auch nicht darin, dass im Fall einer Anordnung von unbegleiteten Umgangskontakten mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass es zu einem vollständigen Kontaktabbruch zwischen dem Vater und dem Kind kommen wird (vgl. hierzu BVerfG, 1 BvR 1530/14, juris Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 13 UF 12/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zu einem Umgangsausschluss Umgangsausschluss als

    Ein Ausschluss des Umgangs kommt nur als äußerstes Mittel in Betracht, wenn ein milderes Mittel zur Abwehr der Gefährdung des Kindeswohls nicht in Betracht kommt, und ist regelmäßig zu befristen (z.B. BVerfG NZFam 2015, 234: drei Jahre Ausschlussfrist).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2019 - 20 UF 78/19

    Umgangsrechts des getrenntlebenden Vaters: Länger dauernde Einschränkung bei von

    Eine länger dauernde Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG, Beschluss vom 30.07.2014, 1 BvR 1530/14, juris Rn. 9 und FamRZ 2008, 494 f.).
  • OLG Celle, 06.09.2022 - 19 UF 92/22
    Eine Einschränkung des grundrechtlich geschützten Umgangsrechts kommt nur in Betracht, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Juli 2014 - 1 BvR 1530/14 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 19.04.2022 - 9 UF 209/21

    Beschwerde gegen einen auf 2 Jahre befristeten Umgangsausschluss; Gefährdung des

    Ein Ausschluss des Umgangs kommt nur als äußerstes Mittel in Betracht, wenn ein milderes Mittel zur Abwehr der Gefährdung des Kindeswohls nicht in Betracht kommt, und ist regelmäßig zu befristen (z.B. BVerfG NZFam 2015, 234: drei Jahre Ausschlussfrist).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 9 UF 209/21
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2019 - 20 UF 164/18

    Sorgerechtssache: Voraussetzungen einer dauerhaften Einschränkung des

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